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24. September 2015: Statement von Ministerpräsident Stephan Weil zu den Ergebnissen des Flüchtlingsgipfels im Kanzleramt:

Verkürzte Verfahren
„Die Reise nach Berlin hat sich diesmal gelohnt. Ich bin sehr zufrieden mit den Ergebnissen des jüngsten Flüchtlingsgipfels. Dreh- und Angelpunkt der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen ist die Dauer der Asylverfahren. Der Bund nimmt jetzt endlich eine deutliche Verkürzung der Asylverfahren auf durchschnittlich drei Monate in Angriff.

Hierzu hat der neue Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, sehr überzeugende Pläne zur Reorganisation des BMF dargeboten.“

Dynamische Übernahme anteiliger Verfahrenskosten

„Die Verfahrensdauer ist auch Grundlage der zukünftig deutlich großzügigeren Finanzierungszusagen des Bundes. Mit den avisierten Finanzmodulen übernimmt der Bund letztlich die finanzielle Haftung für die Dauer der Asylverfahren. Wenn der Bund, wie vereinbart, 670 Euro monatlich für jeden Asylbewerber vom Zeitpunkt der Registrierung bis zur Bescheid-Erteilung erstattet, hat er selbst ein großes Interesse an deutlich kürzeren Verfahrensdauern. [1] Je länger die Verfahren andauern, desto höher der finanzielle Aufwand des Bundes. Das ist ein hochdynamisches System – ganz in unserem Sinne!“

Bedeutung für die niedersächsischen Kommunen und das Land

Wenn es dem Bund tatsächlich gelingt, die Asylverfahren deutlich zu beschleunigen, führt das insbesondere bei den in mehr als 50 Prozent zu erwartenden positiven Asylbescheiden zu der schnellen Ermöglichung einer Integration und Arbeitsaufnahme. Weil: „Bei einer konsequenten Umsetzung der heute vereinbarten Schritte erwarte ich eine weitreichende Entlastung der Kommunen.“

Weil kündigte an, dass die Auswirkungen der neuen Weichenstellungen auf die Fallkostenpauschalen gemeinsam von Land und Kommunalen Spitzenverbänden analysiert würden. Die Landesregierung werde in dieser Angelegenheit rasch auf die Kommunen zugehen.

Weitere Finanzierungszusagen

Ø Ministerpräsident Weil begrüßt auch den geplanten Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich, das bedeutet für Niedersachsen knapp 35 Mio. Euro.

Ø In den Jahren 2016 bis 2019 erhalten die Länder zudem jährlich insgesamt 500 Mio. Euro zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau. Dies erhöht weiter die in diesem Bereich bereits geschaffenen finanziellen Spielräume in Niedersachsen.

Ø Aufgegriffen wurde in der Sitzung im Kanzleramt auch der Impuls aus Niedersachsen, die durch die Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes freigewordenen Mittel zur Unterstützung der frühkindlichen Bildung und Betreuung an die Länder zu geben. Diese Mittel wachsen bis 2019 auf rund 1 Mrd. Euro auf.

Ø Durch die Aufstockung des Bundesfreiwilligendienstes um 10.000 zusätzliche Stellen wird das enorme ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

Ø Ein Erfolg für Niedersachsen und den ganzen Norden ist die Entscheidung, die sog Regionalisierungsmittel in 2016 auf 8 Mrd. Euro zu erhöhen und in den Folgejahren jährlich mit einer Rate von 1,8 Prozent zu dynamisieren. Das bedeutet für Niedersachsen etwa 100 Mio. Euro zusätzlich für weitere dringend notwendige Investitionen in Schiene und Straßen.

Insgesamt belaufen sich die Zusagen des Bundes auf etwa 5 Mrd. jährlich. Damit verbunden ist eine deutliche Entlastung der Kommunen.

Sonstige Vereinbarungen

Vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszahlen müssen wir unsere Anstrengungen konzentrieren auf diejenigen Flüchtlinge, die unseren Schutz in besonderer Weise benötigen. Vor diesem Hintergrund hat es weitere Vereinbarungen gegeben:

Ø Zu dem in Berlin erzielten Kompromiss gehört auch, dass Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Art. 16a Absatz 3 Grundgesetz bestimmt werden sollen. Es handelt sich dabei jeweils um Staaten mit einer Ablehnungsquote von bis zu 99 Prozent. Dieser Schritt wird die Verfahren der Asylbewerber aus diesen Ländern zumindest ein Stück weit beschleunigen. Der Bund wird sich aber aktiv für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Minderheiten, insbesondere Roma, im Westbalkan einsetzen.

Für Angehörige der Staaten des Westbalkan (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro) sollen jedoch Möglichkeiten der legalen Migration aus dem Herkunftsland zur Arbeitsaufnahme in Deutschland geschaffen werden. [2]

Ø Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete wird gelockert und Personen mit guter Bleibeperspektive können künftig bereits frühzeitig die für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlichen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten.

Ø Weitere Vereinbarungen in Berlin betrafen die Reduzierung etwaiger Fehlanreize im geltenden Asylrecht mit Augenmaß.

Ø Wie für Niedersachsen bereits in der letzten Woche im Landtag angekündigt, soll bei vollziehbarer Ausreisepflicht eine Rückführung der Menschen zeitnah veranlasst werden. Dabei wollen Bund, Länder und Kommunen verstärkt zusammenarbeiten. Der Bund wird die Länder bei der Rückführung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen durch die Bundespolizei unterstützen.

„Alles in allem ist uns heute“ so Weil, „ein guter Kompromiss gelungen, der Kommunen und Länder deutlich entlastet und die Versorgung und Integration von Flüchtlingen gerechter auf die Schultern von Bund, Ländern und Gemeinden verteilt.“


[1] Der Bund trägt ab dem 1. Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF. Das geschieht indem der ermittelte durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem AsylBLG in Höhe von 670 EUR monatlich an die Länder erstattet wird. Für das Jahr 2016 erhalten die Länder eine Abschlagszahlung. Es werden für die Berechnung der Abschlagszahlung durchschnittlich 800.000 Asylbewerber im Verfahren bei dem BAMF unterstellt und eine Verfahrensdauer von 5 Monaten angenommen. Das ergibt einen Betrag von 2,68 Mrd. Euro. Ende 2016 erfolgt eine personenscharfe Spitzabrechnung für 2016, die bei der für 2017 festzulegenden Abschlagszahlung berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird den Ländern für diejenigen Antragsteller, die nicht als politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge anerkannt wurden für pauschal einen Monat ebenfalls 670 Euro erstattet. Für die Abschlagszahlung wird unterstellt, dass die Hälfte der Antragsteller anerkannt wird. Auch dieser Betrag wird Ende 2016 - anhand der Zahl der nicht-anerkannten Bewerber - spitzabgerechnet.

[2] Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen kann, soll arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen. Die dafür erforderlichen Verwaltungsverfahren werden praktikabel und vereinfacht ausgestaltet. In den letzten zwei Jahren vor der beabsichtigten Beschäftigung dürfen zudem keine Leistungen nach dem AsylbLG bezogen worden sein. Dies gilt aber nicht für diejenigen, die nach dem 1. Januar 2015 und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Asylantrag gestellt haben, sofern sie unverzüglich ausreisen.

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