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ERSTAUFNAHME VON FLÜCHTLINGEN

  • Der Zuzug von Flüchtlingen sorgt für einen massiven Anstieg der Aufnahmekapazitäten. Von 1.700 im Jahr 2013 auf inzwischen mehr als 20.000 Plätze erweitert. Bis Ende dieses Jahres werden bis zu 40.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften geschaffen.
  • Trotzdem reichen diese Kapazitäten nicht. Deswegen hat Innenminister Boris Pistorius Kommunen und Landkreise um Amtshilfe gebeten. Zunächst sollen dort Flüchtlinge untergebracht werden, wo bislang keine oder nur wenige waren.
  • Im Innenministerium arbeiten rund 30 Mitarbeiter_innen in zwei Schichten im Koordinierungsstab unter Hochdruck daran, neue Unterkünfte für die Unterbringung der hier ankommenden Flüchtlinge bereit zu stellen.
  • Die SPD-geführte Landesregierung hat rund 148 Millionen Euro im zweiten Nachtragshaushalt nur für Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte vorgesehen. Circa 30 Millionen Euro werden für Neubaumaßnahmen der Landesaufnahmebehörde bereitgestellt.
  • Weitere 40 Millionen Euro fließen in die Sanierung und Herrichtung bisheriger und künftiger Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen.

UNTERSTÜTZUNG DER KOMMUNEN

  • Durch die Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden die Kosten je Flüchtling von im Jahr 2016 in Höhe von 9.500 Euro und ab dem Jahr 2017 in Höhe von 10.000 Euro erstattet. Die Kommunen werden so nachhaltig entlastet.
  • Mit dem ersten Nachtragshaushalt wurden den Kommunen über die sogenannte Kopfpauschale hinaus bereits 120 Millionen Euro Soforthilfe aus Landes- und Bundesmitteln bereitgestellt.
  • Eine weitere deutliche finanzielle Entlastung bringt der zweite Nachtragshaushalt. Die Kommunen erhalten eine vorzeitige Abschlagszahlung von 177 Millionen Euro, die eigentlich erst im Jahr 2016 nach dem Aufnahmegesetz fällig würde.
  • Ministerpräsident Stephan Weil hat für Niedersachsen im Bund erfolgreich beim Flüchtlingsgipfel am 24. September verhandelt. Laut dessen Beschluss wird der Bund den Kommunen ab 1. Januar 2016 pro Asylbewerber 670 Euro monatlich erstatten. Die Mittel werden direkt weitergeleitet.

WOHNUNGSBAU: 400-MILLIONEN-EURO-PROGRAMM

  • Das Land fördert stärker den sozialen Wohnungsbau und stellt 400 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Das Wohnraumförderprogramm zielt besonders auf die Schaffung von Mietwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen ab.
  • Mit den zusätzlichen Mitteln sollen aber auch Wohnungen für Flüchtlinge geschaffen werden, um eine angemessene Unterbringung zu gewährleisten.

SPRACHFÖRDERUNG VON FLÜCHTLINGEN

  • Die Zahl der Sprachlernklassen wird erhöht: von 60 Klassen im Jahr 2013 auf mittlerweile 550 in diesem Jahr.
  • Sprachförderkurse, Sprachförderunterricht, Sprachförderkonzepte und vorschulische Sprachförderung werden um insgesamt 7.500 Stunden bzw. 250 Stellen aufgestockt. 20 dieser Stellen sind allein für die Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen vorgesehen.
  • An Ganztagsschulen werden zusätzliche pädagogische Fachkräfte eingesetzt. Im laufenden Jahr sind es bereits 25, im Jahr 2016 werden es bis zu 100 weitere sozialpädagogische Fachkräfte sein.
  • Innerhalb des Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ) wird die Sprachförderung gestärkt. Dort wurden rund 100 zusätzliche Stellen geschaffen.
  • Rund 7 Millionen Euro werden für Sprachkurse für bereits erwachsene Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Dazu ist ein Förderprogramm erarbeitet worden, das von den Einrichtungen der Erwachsenenbildung durchgeführt wird.

VERBESSERUNG VON TEILHABE UND MIGRATION

  • Seit dem Amtsantritt setzt die SPD-geführte Landesregierung auf eine menschlichere Migration. Im Fokus steht heute ein selbstverständlicher gesellschaftspolitischer Anspruch auf Teilhabe.
  • Die »Leitstellen für Integration« haben sich zur landesweiten »Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe« weiterentwickelt.
  • Durch Unterstützung von landesweit aktiven Migrationsorganisationen und der Arbeit des Flüchtlingsrates wird die Willkommenskultur unterstützt.
  • Die Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit ist um 5 Millionen Euro auf 7 Millionen Euro erhöht worden.
  • Frauen aus dem Nordirak finden in Niedersachsen Zuflucht. Damit helfen wir denjenigen, die Opfer des IS geworden sind.
  • Ein Landesaufnahmeprogramm ist auf den Weg gebracht und für syrische Flüchtlinge wurde eine Regelung zu Übernahme der Kosten im Krankheitsfall gefunden.
  • Wir fördern das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge und haben ein psychosoziales Zentrum für die Beratung und Behandlung in Hannover eingeführt
  • Wir sichern die medizinische Versorgung von Flüchtlingen indem wir die Einführung der Gesundheitskarte beschlossen haben und im Rahmen eines Modellprojektes den anonymen Krankenschein an zwei Standorten (Hannover und Göttingen) einführen.

RÜCKFÜHRUNG VON NICHT-SCHUTZBEDÜRFTIGEN

  • Flüchtlinge aus den sogenannten sicheren Drittstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Kosovo und Montenegro erhalten zu 99 Prozent keine Aufenthaltserlaubnis. Wir werden die nicht Schutzbedürftigen zurückführen. So können wir uns umso besser um diejenigen kümmern, die unserer Hilfe und unseren Schutz benötigen.
  • Die Förderung einer freiwilligen Ausreise in das Herkunftsland steht nach wie vor an erster Stelle. Wir werden jedoch auch mit denjenigen menschlich umgehen, die unser Land wieder verlassen müssen, weil ihre Asylgründe nicht anerkannt wurden.
  • Selbstverständlich halten wir uns dabei an die im Bund neu in Kraft getretenen rechtlichen Bestimmungen, die u.a. bewirken, dass Asylverfahren beschleunigt und abgelehnte Asylbewerber schneller das Land verlassen.

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE

  • Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge sind oft traumatisiert und brauchen besondere Aufmerksamkeit und Betreuung. Vor Ort in den Kommunen werden sie über die Jugendämter in Einrichtungen und an Pflegeeltern weiterverteilt. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) werden ab 2016 auch in Niedersachsen nach dem »Königsteiner-Schlüssel« auf die Städte, Kommunen und Landkreise verteilt. Für Niedersachsen werden etwa 3.000 Kinder und Jugendliche erwartet.
  • In den Haushalt haben wir 58 Millionen Euro hierfür eingesetzt. Zusätzlich beteiligt sich der Bund mit 35 Millionen Euro an dieser großen Herausforderung, so dass etwa 90 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
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