Zur Sitzung der SPD-Kreistagsfraktion begrüßte Fraktionsvorsitzende Astrid Schlegel die Fraktion im Jobcenter in Syke. Harald Glüsing, Geschäftsführer der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter und sein Stellvertreter, Herr Holger Bode, informierten die SPD-Abgeordneten über ihre Arbeit.

Die statistischen Zahlen, die Herr Glüsing und Herr Bode präsentierten, können sich sehen lassen. Sowohl die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen, als auch die der Bedarfsgemeinschaften habe sich erfreulicherweise in den letzten beiden Jahren stetig reduziert. Die Anzahl der Menschen im Landkreis Diepholz, die wieder in Arbeit gebracht werden konnten, ist im Vergleich zu anderen Landkreisen oder dem Bundesdurchschnitt recht hoch. Das hat mit der guten Entwicklung Konjunktur und dem Bedarf an Arbeitskräften zu tun. Fachkräfte werden händeringend gesucht.

Trotz alledem gibt es immer noch viele Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht in eine reguläre sozialversicherungspflichte Beschäftigung vermittelt werden können. Deshalb waren Informationen und die Einschätzung der Fachleute im Jobcenter von großem Interesse für die SPD-Kreistagsabgeordneten. Besonders zum neuen Teilhabechancengesetz, das ins Sozialgesetzbuch (SGB II) integriert und am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, gab es interessierte Fragen.

"Langzeitarbeitslose sollen nach dem neuen Gesetz durch einen Lohnkostenzuschuss sowie individuelle Unterstützung und Betreuung wieder am Arbeitsleben teilhaben können" so Herr Glüsing. Er bedauert gleichzeitig, dass die Voraussetzungen für die Beteiligung sehr hoch seien. Nur wer älter ist als 25 Jahre und innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen hat, kann in dieser Maßnahme gefördert werden. Dadurch sei man schon eingeschränkt, geeignete Personen zu finden.

Es sei ein neuer Prozess, der jetzt mit Bedacht eingeführt werde müsse, ist sich Herr Glüsing sicher. Mit einem entsprechenden Flyer werde bei Arbeitgebern und Kunden dafür geworben.

Im Gegensatz zu früher werden nun Langzeitarbeitslose direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt und hier im Betrieb gefördert. In den ersten beiden Jahren werden die Kosten des Arbeitgebers zu 100 Prozent erstattet, danach verringert sich der Zuschuss jedes Jahr um 10 Prozent.

Nach erster Einschätzung gäbe es im Landkreis Diepholz etwa 80 Personen, für die diese Maßnahme in Frage kommen könnte. Es gelte nun, für diese Personen die passenden Arbeitsstellen zu finden und die potentiellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zu führen. Von Arbeitgeberseite sei das Interesse an der Maßnahme vor allem bei kommunalen Arbeitgebern recht groß.

Der Erfolg der Integration von Langzeitarbeitslosen hängt natürlich von einer guten Vorbereitung und Begleitung sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ab. Dafür sind in dem Gesetz auch die Übernahme der Kosten für Weiterbildung und Begleitung vorgesehen.

Gerade nach einer längeren Zeit in Arbeitslosigkeit gäbe es unter Umständen Probleme bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess, erfuhren die SPD-Abgeordneten. Diese könnten mit dem neuen Arbeitsplatz zusammen hängen, familiär bedingt sein, oder mit der Organisation des Arbeitsalltags zusammen hängen. Bei der Bewältigung all dieser Probleme soll ein persönlicher Trainer helfen und auch bei Missverständnissen im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frühzeitig vermittelnd helfen. Das sieht das neue Gesetz ebenfalls vor.

"Das ist ein neuer und guter Ansatz" ist sich Fraktionsvorsitzende Astrid Schlegel sicher, "denn eine einfache Jobvermittlung allein reicht nicht aus". Arbeitslose und Arbeitgeber müssen sorgfältig ausgesucht, zusammengeführt und betreut werden, damit die Einführung in das Arbeitsleben klappt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter haben bisher erfolgreich dazu beigetragen, dass immer mehr Menschen in Arbeit vermittelt werden konnten. Die SPD-Kreistagsfraktion ist zuversichtlich, dass es ihnen auch bei der Umsetzung des neuen Gesetzes gelingt.