Inklusion - Eine Gesellschaft für alle
Die SPD im Landkreis setzt sich für die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen ein. Sie ist seit über zwei Jahren geltendes Recht in Deutschland. Diese Konvention sieht ein inklusives allgemeines Bildungssystem vor, in dem beeinträchtigte Mädchen und Jungen gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.
In Deutschland gehen zurzeit über 83% dieser Kinder in spezielle Förderschulen. Damit ist Deutschland europaweit das Schlusslicht in der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems.
In Niedersachsen ist bei der Landesregierung der politische Wille zur Herstellung inklusiver Bildung auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention nicht spürbar.
Niedersachsen ist trauriges Schlusslicht im Vergleich zu all den Bundesländern, die selbst ihrer Aufgabe zur Schaffung inklusiver Betreungs-und Bildungssysteme nicht erkennbar nachkommen.
Die SPD Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, Inklusion in das Schulgesetz aufzunehmen.
Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen muss gewährleisten, dass Kinder mit Behinderung eine Schule in ihrer Nähe besuchen können.
Die Rahmenbedingungen sind so zu schaffen und Ressourcen so zur Verfügung zu stellen, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam leben und gemeinsam lernen können.
Die SPD fordert, einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung der Konvention für die verschiedensten Bereiche der Gesellschaft zu entwickeln, in dem die Schritte zur Umsetzung der inklusiven Bildung in Niedersachsen formuliert und der finanzielle und personelle Rahmen festgesetzt werden.
Inklusion setzt von der Geburt aus an.
Daher kann die Umsetzung der UN-Konvention sich nicht auf den Lernort Schule beschränken, sondern hat Folgen für alle Einrichtungen und Institutionen, in denen sich Menschen treffen. Ein inklusives Bildungssystem ist Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft, einer inklusiven Stadt, einer inklusiven Gemeinde, eines inklusiven Landkreises.
Die SPD fordert die aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen. Beim Weg zur Inklusion müssen alle Einrichtungen eines Stadtteils und einer Gemeinde beteiligt sein, so dass die Teilnahme aller Kinder und Jugendliche im Hort, im Kindergarten, in der Schule, im Sportverein, in der Kirchengemeinde, beim Weg in den Beruf ganz selbstverständlich ist. Der Landkreis Diepholz kann hier in seiner Zuständigkeit helfen, die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen zu unterstützen und umzusetzen.
Inklusive Pädagogik muss ein selbstverständlicher Schwerpunkt in der gesamten Lehreraus- und -fortbildung aller Lehrkräfte werden.
Im Interesse aller Kinder ist schnelles Handeln unerlässlich.
Die SPD ist dazu bereit.