Die SPD-Kreistagsfraktion hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, eine Resolution zum umstrittenen Verfahren des "Frackings" zur Erdgasgewinnung in den Kreistag einzubringen.

Resolution

Der Landkreis Diepholz fordert die Niedersächsische Landesregierung auf,

- sich dafür einzusetzen, das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf Weiteres zu verbieten.

- sich bei der Bundesregierung und im Bundesrat für die Neuordnung des Bergrechts einzusetzen und folgende Änderungen zu beantragen:

• Die Kommunen sind zukünftig bei allen bergrechtlichen Verfahren, beginnend bereits mit der Aufsuchungserlaubnis als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

• Es findet eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger statt, die auch lückenlose Informationen über die möglichen Risiken und die verwendeten Stoffe beinhaltet.

• Es wird eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

Ferner fordert der Landkreis die Niedersächsische Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, in derzeit betriebenen Projekten den Umgang mit den Frack-Flüssigkeiten und dem zurückgeförderten Frack- und Lagerstättenwasser zu überwachen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung in einem Kataster nachzuweisen.

Begründung:

Die Energiewende mit einem konsequenten Ausstieg aus der Atomenergie verlangt einen nachhaltig konsequenten Einstieg in eine klimaschonende Energieversorgung.

Dieses Vorhaben verlangt auch vom Landkreis Diepholz eine überzeugende Technologiefreundlichkeit. Diese Haltung schließt ein, dass Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Ideen und dem fachlichem Know-how auch eigene wirtschaftliche Interessen haben dürfen.

Das Verfahren Hydraulic Fracturing der unkonventionellen Erdgasförderung, das so genannte „Fracking“, wird von den Unternehmen für die Erschließung von Erdgas in tiefen Gesteinsschichten vorgeschlagen.

Die nachhaltige Energiewende verlangt aber auch, dass die Erschließung neuer Energiequellen nicht mit umweltschädlichen und risikoreichen Verfahren, wie hier bei der Erdgasgewinnung, betrieben werden darf.

Beim Fracking-Verfahren werden große Mengen Wasser unter Beifügung von Quarzsand und geringen Mengen auch giftiger Chemikalien mit hohem Druck in tiefe Schiefergesteinsschichten gepresst, um das Erdgas zu gewinnen.

Dieses Verfahren muss sich messen lassen an den Wirkungen auf Mensch, Trinkwasser, Grundwasser, Umwelt und Klima. Auch die Wirkungen auf die Mineralwasser und Erfrischungsgetränke produzierenden Betriebe sind strikt zu beachten.

Die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten und darüber hinaus sind beunruhigt über die möglichen Auswirkungen des Fracking-Verfahrens.
Für die geplante Förderung liegen bisher jedoch keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse über Risiken und Folgen für Umwelt und Gesundheit vor.
In Expertenkreisen wird das Verfahren zurzeit mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert.
Bemerkenswert ist, dass das Bundesumweltamt tendenziell eine kritischere Position als zum Beispiel das für die Genehmigung der Fracking-Verfahren zuständige Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einnimmt.

Leider sieht das veraltete Bundesbergrecht keine den heutigen Realitäten gerecht werdenden Verfahrensschritte bei der Genehmigung für unkonventionelle Erdgasförderungen vor. Eine Neuordnung des Bergrechts ist daher nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion unabdingbar.

Nach den vorliegenden Informationen sind aus heutiger Sicht Erkundungsbohrungen und Förderbohrungen im Fracking-Verfahren abzulehnen.