Die Änderung der Grundsatzerlasse zur Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Realschule sowie der Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2013 waren Anlässe für zwei Anfragen der Kreistagsfraktion, die im Februar bzw. Anfang März an den Landrat gestellt wurden.

Schulentwicklung im Landkreis

Durch die Neufassung der Grundsatzerlasse zur Arbeit in der Hauptschule und zur Arbeit in der Realschule sollen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Realschulen erweitert werden. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir aber nach wie vor nicht als ausreichend betrachten. Denn damit soll offensichtlich vor allem den stark zurückgehenden Schülerzahlen an den Hauptschulen Rechnung getragen werden.

Dennoch haben die Schulträger im Landkreis Diepholz die Entwicklung räumlich und organisatorisch zu bewerten und dabei auch die absehbare demographische Entwicklung einzubeziehen.
Wir beantragen daher, die mit der Drucksache 5/2008 dem Ausschuss für Bildung und Kultur vorgelegte Statistik über die Entwicklung der Schülerzahlungen und der Einschulungen fortzuschreiben.

Dabei bitten wir folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Anzahl der Einschulungen im jeweiligen Schuljahrgang 5 bezogen auf die verschiedenen Schulen und Schulzweige;
2. Wahlverhalten der Eltern im Bezug auf die Schullaufbahn-Empfehlung der Grundschulen;
3. Anzahl der Rückgänge von Realschulen an Hauptschulen und von Gymnasien an Realschulen;
4. Anzahl der Schüler mit Realschulabschluss, die für die Hauptschule empfohlen wurden;
5. Anzahl der bereits eingerichteten kombinierten Haupt- und Realschulklassen.

Die Statistik der Schülerzahlen sollte alle Geburtenjahrgänge berücksichtigen und deshalb zugleich eine Prognose der Schulentwicklung bis einschl. Jahrgang 2015/2016 sein.
Bei der Zuordnung der Schüler und Schülerinnen zu den Schulzweigen im gegliederten Schulsystem sollte das durchschnittliche Anwahlverhalten bis einschließlich Schuljahrgang 2009/2010 zugrunde gelegt werden.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden des Landkreises

Wir bitten um Auskunft, wie viel Prozent der
- Kinder unter 3 Jahren
- der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren
in den kreisangehörigen Kommunen eine Krippe, eine Tagesmutter oder einen Kindergarten besuchen.
Dabei bitten wir bei den unter 3-jährigen Kindern zwischen der Betreuung in der Krippe und durch eine Tagesmutter zu unterscheiden.
In dem Zusammenhang ist auch von Interesse, ob der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt ist bzw. bei den unter 3 Jahre alten Kindern der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz voraussichtliche bis 2013 erfüllt werden wird.
Wir bitten außerdem um einen Zwischenstand bei der Bewilligung von Fördermitteln zur Errichtung und zum Umbau von Kinderkrippen.
- In welchem Umfang sind Förderanträge der einzelnen Kommunen bewilligt worden?
- In welchem Umfang sind die den einzelnen Kommunen zugewiesenen Kontingente ausgeschöpft?

Wir bitten außerdem um eine Übersicht über die Höhe der Gebühren und Entgelte.

Alle Daten bitten wir getrennt nach Städten, Gemeinden und Samtgemeinden zu erheben.

Die Anfragen werden zurzeit in der Kreisverwaltung bearbeitet.