Die SPD und die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) in der Region Hannover begrüßen das Votum des Bundesrates vom 27.05.2011 zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Dort wurde über den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.03.2011 beraten.

Bundesrat lehnt Pläne der Bundesregierung zur Neuordnung der Abfallwirtschaft weitgehend ab.

Die Mehrheit der Ländervertreter sprach sich gegen die geplante Schwächung der kommunalen Verantwortung für die Hausmüllentsorgung aus. So sollen gewerbliche Sammlungen nur dann zugelassen werden, wenn es sich um ein „auf freiwilliger Basis beruhendes Angebot der unentgeltlichen Überlassung verwertbarer Abfälle aus privaten Haushaltungen ohne dauerhafte Strukturen handelt“. Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen wurden außerdem die Einhaltung europäischen Rechts angemahnt und der geplante Zwang zur Einführung einer
einheitlichen Wertstofftonne abgelehnt.

„Es gibt in Ländern und Kommunen ganz erhebliche Widerstände gegen den Entwurf. Die Bundesregierung muss jetzt einsehen, dass ihre Pläne so nicht haltbar sind“, so der SPD-Unterbezirksvorsitzende Dr. Matthias Miersch. Ein Kernpunkt der Kritik an den Plänen der Bundesregierung ist die Einschränkung der bisherigen Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten zugunsten der gewerblichen Sammlung privater Entsorgungsbetriebe. Diese wären in der Lage, die werthaltigen Stoffe aus den Abfällen zu vermarkten, während die Kommunen die teure Entsorgung des Restmülls weiterhin übernehmen müssten.

Diese „Rosinenpickerei“ würde zwangsläufig zu höheren Gebühren führen: „Die Abfallentsorgung ist ein zentrales Element der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hohe soziale Standards, Wirtschaftlichkeit, stabile Gebühren, eine hohe Recyclingquote und ein effektiver Schutz der Umwelt können nur so erreicht werden. Eine Privatisierung, auch eine schleichende, lehnen wir ab und sind nach diesem Bundesratsbeschluss zuversichtlich, dass sich die kommunale Position auf Bundesebene durchsetzen wird“ sagte der Vorsitzende der SGK in der Region Hannover, Prof. Dr. Axel Priebs.

Eine Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes war erforderlich geworden, weil die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Bereits nach dem Vorliegen eines Referentenentwurfes hatten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Räte der Städte und Gemeinden und die Kreistage zur Unterzeichnung einer Resolution aufgerufen, die bundesweit breite Unterstützung fand. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.03.2011 gibt es verfassungs- und europarechtskonforme Alternativen, die der kommunalen Position entsprechen. Sofern Bundesregierung und Bundestag an einer Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge interessiert sind, können sie mit relativ geringem Aufwand entscheidende Korrekturen beim Kreislaufwirtschaftsgesetz anbringen.

Quelle: SGK Niedersachsen newsletter