Nach intensiven Beratungen hat die SPD-Kreistagsfraktion beschlossen, einen Antrag an den Kreistag zu stellen, den Hebesatz für die Jagdsteuer ab 2012 zu halbieren.
Im Gegensatz zu etlichen anderen Bundesländern wird in Niedersachsen die Jagdsteuer weiterhin erhoben. Durch Kreistagsbeschluss können die Landkreise die Höhe der Jagdsteuer beschließen oder sie aufheben.

Die SPD-Fraktion möchte mit diesem Antrag der Jägerschaft entgegenkommen, die seit Jahren die Abschaffung der Jagdsteuer fordert.

Die Fraktion erkennt damit das Engagement der Jägerschaft für den Naturschutz und die öffentliche Hand an.

Sollte der Landkreis Diepholz diese Aufgaben selbst wahrnehmen, müsste er mehr investieren, als die derzeitigen Jagdsteuereinnahmen von 117.000 Euro jährlich.

Die Jagdsteuer ist aber die einzige Einnahme, die der Landkreis selbst steuern kann. Vor dem Hintergrund, dass sich die finanzielle Situation des Landkreises in den letzten Jahren gebessert, aber nicht entspannt hat, ist ein völliger Verzicht auf die Jagdsteuer nur schwer zu vermitteln.

Der Wortlaut des Antrags wird mit einem Klick auf den Ausklapp-Link sichtbar.

Antrag zur Jagdsteuer

Nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion ist es aus grundsätzlichen Erwägungen geboten, zukünftig im Landkreis Diepholz die Jagdsteuer zu halbieren.


Der Kreistag möge beschließen:

Der Hebesatz für die Jagdsteuer wird ab dem Haushaltsjahr 2012 auf die Hälfte reduziert.


Begründung:

Die organisierte Jägerschaft ist ein gesetzlich anerkannter Naturschutzverband.
Es widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn von den Revierinhabern eine Steuer erhoben wird, während z.B. Fischereivereine, aber auch andere Nutzer von natürlichen Ressourcen nicht der Steuerpflicht unterliegen.
Dabei liegt die Ausübung der Jagd auch im öffentlichen Interesse des Naturschut-es und der Seuchenhygiene.
Außerdem ist die freiwillige Entsorgung überfahrener Wildtiere auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen nicht der Ausübung der Jagd zuzurechnen.
Die Jagdberechtigten haben vielmehr eine Aufgabe der Straßenbaulastträger freiwillig übernommen.

Die Kosten für eine direkte Wahrnehmung der Aufgabe durch die öffentliche Hand würden die Einnahmen aus der Jagdsteuer bei weitem übersteigen. Denn die Zahl von 2009/2010 verunfalltem 1.803 Stück Groß- und Kleinwild ist keine Bagatelle.
Bei streitigen, durch Wild verursachten Schadensfällen sind Fahrzeughalter zudem erforderlichenfalls auf die Bestätigung durch die Jagdberechtigten angewiesen.
Die Jägerschaften Diepholz und Syke e.V. sollten sich gegenüber dem Landkreis aber förmlich verpflichten, Fallwild auf den öffentlichen Straßen weiterhin unentgeltlich zu entsorgen.