Der von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ favorisiert die getrennte Wahrnehmung von Aufgaben des Bundes und der Kommune.

Der Arbeitsmarkservice im Landkreis Diepholz (ARGE), in dem die Aufgaben der Agentur für Arbeit und des Landkreises zur Grundsicherung für Langzeitarbeitslose verzahnt sind und kooperativ wahrgenommen werden, ist demnach zum 01. Januar 2011 zu entflechten.

Die bisher gut funktionierende Zusammenarbeit in den Jobcentern wird damit unterbunden und ist neu zu organisieren.
Diese alternativlose Neuorganisation wird für die Bürgerinnen und Bürger die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung nachhaltig erschweren.
Die bisherige partnerschaftliche Zusammenarbeit in der ARGE wird durch eine strikte Kompetenzabgrenzung beeinträchtigt, selbst wenn die selbständig agierenden Behörden weiterhin unter einem Dach arbeiten.


Der Kreistag fordert daher den Landrat auf, gegenüber dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für die Langzeitarbeitslosen erhalten bleibt.
Wir fordern außerdem, die Struktur der Mitfinanzierung der Kosten der Unterkunft durch den Bund zu ändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen von diesen Kosten endlich zu erreichen.

Begründung:

Eine Trennung von Zuständigkeiten der Agentur für Arbeit und des Landkreises wird erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugen und unnötige, zusätzliche Kosten verursachen. Sie belaufen sich im Landkreis Wesermarsch nach Aussagen der Verwaltung auf jährlich ca. 300 000 Euro. Hinzu kommen umfangreiche Umstrukturierungen für das Personal, das bisher hervorragend zusammengearbeitet hat. Gegebenenfalls muss auch eine neue EDV installiert werden.

Die Leistungsfähigkeit und Bürgerfreundlichkeit wird somit nicht nur vorübergehend beeinträchtigt.
Insbesondere werden aber die betroffenen Langzeitarbeitslosen deutlich mehr Aufwand haben, um Leistungen nach dem SGB II zu erlangen.
Die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung muss deshalb weiterhin aus einer Hand möglich sein. Das funktioniert bisher in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften ebenso gut wie in den Optionskommunen.
Das von den Ländern gewollte Modell der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells sollte daher weiterverfolgt werden.
Angesichts der steigenden Zahl der Arbeitslosen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen und damit auch die Kosten der Unterkunft steigen werden. Die Kommunen werden dadurch zunehmend überfordert.
Daher muss die Ermittlung der quotalen Beteiligung des Bundes an den von Kommunen zu finanzierenden Unterkunftskosten rasch umgestellt werden. Die tatsächlich entstehenden Kosten müssen zum Maßstab der Berechnung der Bundesbeteiligung werden.