Der Arbeitsmarktservice im Landkreis Diepholz ist seit Jahren ein Erfolgsmodell für die Gewährung von Leistungen nach dem sogenannten Hartz IV-Gesetz.
Die Organisation dieser Aufgabe in einer ARGE als Mischverwaltung der Agentur für Arbeit und des Landkreises als Sozialhilfeträger darf es dennoch über den 31.12.2010 hinaus nicht mehr geben.

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 in getrennten Behörden von Bund und Kommune wahrgenommen werden. Seither gibt es auf allen politischen Ebenen unterschiedliche politische Initiativen für eine verfassungskonforme Organisationsform der Grundsicherung sowie der Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen.
Die konstruktive Absicht, für die ARGE als Normalfall durch Verfassungsänderung eine einheitliche Verwaltung zu schaffen, ist aber in der letzten Legislaturperiode am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert.
Der von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitete sogenannte Scholz/Rütgers-Vorschlag wurde letztlich auch von der Bundeskanzlerin nicht mitgetragen.
Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung lässt nicht erkennen, wie künftig für Arbeitslose eine bürgerfreundliche und unbürokratische Dienstleistung unter einem Dach gewährleistet werden kann.
Die SPD-Kreistagsfraktion verfolgt die Entwicklung ebenso wie die Kreisverwaltung sehr aufmerksam und kritisch. „Augen zu und zurück in die Vergangenheit“, wie es in der Verbandszeitung des Nds. Landkreistages zu lesen war, darf es für sie nicht geben.
Die Fraktion ließ sich bei einem Besuch der ARGE sehr ausführlich von den Geschäftsführern Bernd Jobs und Wolfgang Nogga sowie der Kreisrätin Inge Human und der Fachdienstleiterin Edith Fahrenholz über die aktuelle Entwicklung informieren.
Sie begrüßte es in dem Zusammenhang, dass die Kreisverwaltung inzwischen eine Arbeitsgruppe aus den betroffenen administrativen Bereichen gebildet hat, um mit denkbaren und absehbaren alternativen Organisationsmodellen die Grundsicherung für Arbeitslose zügig neu organisieren zu können.
Das wird für ca. 2500 Betroffene im Landkreis Diepholz unter der Terminvorgabe des Bundesverfassungsgerichts keine einfache Aufgabe sein. Denn die Hoffnung, dass zukünftig der Landkreis Diepholz als sogenannte Optionskommune auch die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit übernehmen kann, erscheinen schon aus rechtlichen Gründen sehr fraglich.
Das jüngste Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht deshalb auch keine weiteren Optionskommunen vor.
Die Kreistagsabgeordneten haben kein Verständnis dafür, dass gut funktionierende Strukturen in den Arbeitsgemeinschaften zerschlagen werden.
Dadurch werden Leistungsberechtigte und Beschäftige unnötig verunsichert und zudem Mehrkosten verursacht, die von der Verwaltung am Beispiel eines benachbarten Landkreises, der die Auflösung der ARGE vollzogen hat, mit jährlich 300 000 Euro beziffert werden.
Die SPD ist im Gegensatz zu der CDU der Auffassung, dass die Grundfesten unserer Verfassung nicht im Geringsten erschüttert werden, wenn durch eine Grundgesetzänderung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Sinne einer geordneten Sozialverwaltung zusammengeführt würden.