Die SPD-Kreistagsfraktion hat eine Resolution vorbereitet, die auf der nächsten Kreistagssitzung verabschiedet werden soll. Die "chronische Unterfinanzierung" der Städte und Gemeinden auch im Landkreis Diepholz ist der Anlass dieser Resolution, die an den Landtag und Bundestag gehen könnte. "Wir hoffen, dass alle Kreistagsfraktionen dieser Resolution zustimmen werden," betont SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Johanna Block.

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, der Kreistag möge folgende Resolution beschließen:

Die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik Deutschland und der daraus resultierende Lebensstandard der Menschen befinden sich im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau. Trotzdem ist die Situation von leeren öffentlichen Kassen geprägt. Insbesondere die Kommunen sind chronisch unterfinanziert. Dabei sind sie es, die zum überwiegenden Teil die öffentliche Infrastruktur bereitstellen. Sie sind verantwortlich für Schulen, Kindergärten, Jugendhilfe, Brandschutz, Grundsicherung im Alter, öffentlicher Personennahverkehr, Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen und vieles mehr.
Erst die Summe dieser Angebote schafft es, was wir zu Recht erwarten: einen modernen Dienstleistungsstaat für alle Einwohnerinnen und Einwohner!
Die öffentliche Daseinsvorsorge ist aber seit Jahren auch ohne die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise durch eine eklatante strukturelle Unterfinanzierung der Kommunalhaushalte gefährdet.
Die schwierige finanzielle Lage der Kommunen wird durch zusätzliche gesetzliche Aufgabenzuweisungen durch den Bund und steigende Qualitätsanforderungen weiter verschärft, weil dafür die notwendigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden.
Ein Beispiel dafür ist die Finanzierung der Betriebskosten für Kindergärten und Krippen durch die Städte und Gemeinden des Landkreises Diepholz:

  • Aufwendungen im Jahre 2009 29.137.387,54 *
  • Fördermittel des Landes - 3.862.581,77 *
  • Personalkostenpauschale des Landkreises - 386.868,00 *
  • Elternbeiträge ca. 20 % - 5.827.477,40
  • Nettoaufwendungen 19.060.460,37
  • Nettoaufwendungen 19.060.460,37
  • Nettoaufwendungen der Kommunen durchschnittlich = rd. 65,5 %

* Erhebungen durch den Landkreis

Dieser Finanzierungsanteil der Städte und Gemeinden übersteigt inzwischen ihre Leistungsfähigkeit. Er wird durch die gesellschaftliche Entwicklung weiter kontinuierlich ansteigen. Die Kommunen sind deshalb mehr denn je auf eine zumindest ausreichende Finanzausstattung angewiesen.
Eine Rückführung dieser Aufgabe auf den originären Aufgabenträger Landkreis Diepholz bei entsprechender Anhebung der Kreisumlage ist keine Lösung. Die Bemessungsgrundlage für die höhere Kreisumlage wäre hinsichtlich der Betriebskosten für Kindergärten und Krippen in den einzelnen Kommunen genau so wenig verursachergerecht wie die gegenwärtige vertragliche Übernahme der Aufgabe durch die Städte und Gemeinden.

Wir brauchen dringend:

  • eine angemessene Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen für beide kommunalen Ebenen. Wichtige und gesellschaftlich notwendige Investitionen in Bildung, Umwelt, Integration, soziale Sicherung und öffentliche Infrastruktur müssen getätigt werden. Stabile Kommunalfinanzen stabilisieren das Vertrauen in Staat und Gesellschaft und sind das beste Konjunkturpaket.
  • höhere finanzielle Beteiligung des Bundes bei gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Kosten der Unterkunft, Kinderbetreuung …)
  • eine Änderung der Kostenaufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zugunsten der Gemeinden.

Wir fordern vom Bund und Land:

  • eine soziale Wirtschafts- und Steuerpolitik, die sich an der Frage ihres Nutzens für unsere Gesellschaft orientiert
  • eine aufgabengerechte, dauerhafte und stabile Finanzausstattung der Kommunen
  • den Erhalt und den Ausbau der Gewerbesteuer und die Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftssteuer unter Einbeziehung von Selbständigen und Freiberuflern
  • eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem Berechnungsmodell der kommunalen Spitzenverbände
  • die gänzliche Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit durch den Bund
  • eine höhere Beteiligung des Bundes und des Landes an den Kosten für die Kindertagesbetreuung
  • eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Ganztagsschulen